Baurecht
Der ÖbVI begleitet den Bauherrn und seinen Architekten auch bei bauordnungsrechtlichen Verfahren als Fachplaner und Beliehener Unternehmer. So fertigt er z.B. den Amtlichen Lageplan zur Projektplanung und zum Baugesuch, zur Grundstücksteilung und zur Baulasterklärung an, untersucht Grundstücksgrenzen, steckt Gebäude ab und stellt öffentlich beglaubigte Nachweise hierzu aus, wie sie von den kommunalen Bauaufsichtsbehörden gefordert werden.
Die intensive Nutzung knapp gewordenen Grund und Bodens macht es für Planung, Verwaltung und Recht notwendig, die Kompetenz des ÖbVI noch stärker in das Baugeschehen einzubeziehen.
Dieses dem Bauherrn zu vermitteln, dem Gesetzgeber zu verdeutlichen, dem Rechtsprechenden und der Verwaltung im Detail aufzuzeigen und dem Entwurfsverfasser und Kollegen zu erläutern, sieht die Kommission Baurecht als ihre Aufgabe.
Neben Stellungnahmen zum aktuell politischen und administrativen Geschehen leistet die Kommission auch ihren Beitrag z.B. für den Spiegel-Ausschuß der Ingenieurkammer Bau.
Die Kommission arbeitet eng mit der entsprechenden Kommission des BDVI-Bund zusammen, wenn es um bundesrechtliche Regelungen zum Baugesetzbuch u.a. geht, wie z.B. der ÖbVI als Ersteller der Bebauungsplangrundlagen, als Berater bei der Grundstücksausnutzung nach Grundstücksteilung oder als Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses u.v.m.
Die intensive Nutzung knapp gewordenen Grund und Bodens macht es für Planung, Verwaltung und Recht notwendig, die Kompetenz des ÖbVI noch stärker in das Baugeschehen einzubeziehen.
Dieses dem Bauherrn zu vermitteln, dem Gesetzgeber zu verdeutlichen, dem Rechtsprechenden und der Verwaltung im Detail aufzuzeigen und dem Entwurfsverfasser und Kollegen zu erläutern, sieht die Kommission Baurecht als ihre Aufgabe.
Neben Stellungnahmen zum aktuell politischen und administrativen Geschehen leistet die Kommission auch ihren Beitrag z.B. für den Spiegel-Ausschuß der Ingenieurkammer Bau.
Die Kommission arbeitet eng mit der entsprechenden Kommission des BDVI-Bund zusammen, wenn es um bundesrechtliche Regelungen zum Baugesetzbuch u.a. geht, wie z.B. der ÖbVI als Ersteller der Bebauungsplangrundlagen, als Berater bei der Grundstücksausnutzung nach Grundstücksteilung oder als Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses u.v.m.
| Vorsitzender: | Uwe Rütz | |||
| Mitglieder: | Peter Briewig | |||
| Rainer Brüggemann | ||||
| Thomas Hülsmann | ||||
| Johannes Kros | ||||
| Hartmut Meinecke | ||||
| Johannes Schenk | ||||
| Björn Semler |




