Gebühren / Honorare
Die Gebührenkommission der LG NRW befasst sich in der Hauptsache mit den landeseinheitlich geregelten Gebühren für hoheitliche Vermessungs- leistungen. Auch die durch Bundesgesetz vorgegebene Honorarordnung (HOAI) für die Regelung der Honorare für nicht hoheitliche Vermessungsleistungen beschäftigt die Kommission.
Die aktive Mitgestaltung neuer Gebührenregelungen (z.B. in der Arbeitsgruppe "Vermessungsgebühren" im Innenministerium NRW), die landeseinheitliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften und viele andere Dinge am Rande des Vermessungskostenrechts bedürfen der intensiven Bearbeitung innerhalb der Kommission.
Die Kommissionsarbeit erfordert eine umfassende Beschäftigung mit der gesamten Kostenmaterie. Die erzielten Ergebnisse münden in konkrete positive Regelungen wie der einheitlichen Kostenordnung für die im Land NRW tätigen ÖbVI (ÖbVermIngKO NRW).
Die aktive Mitgestaltung neuer Gebührenregelungen (z.B. in der Arbeitsgruppe "Vermessungsgebühren" im Innenministerium NRW), die landeseinheitliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften und viele andere Dinge am Rande des Vermessungskostenrechts bedürfen der intensiven Bearbeitung innerhalb der Kommission.
Die Kommissionsarbeit erfordert eine umfassende Beschäftigung mit der gesamten Kostenmaterie. Die erzielten Ergebnisse münden in konkrete positive Regelungen wie der einheitlichen Kostenordnung für die im Land NRW tätigen ÖbVI (ÖbVermIngKO NRW).
| Vorsitzender: | Hubert Middrup | |||
| Mitglieder: | Helmer Birkenbach | |||
| Rainer Brüggemann | ||||
| Gerd Langendonk | ||||
| Johannes Schenk | ||||
| Ralf Wirtz | ||||
| Andreas Mühlhans | ||||
| Michael Homoet | ||||
| Thomas Eicker |




