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   Kommissionen im Überblick

AK ALKIS

Baurecht
Der ÖbVI begleitet den Bauherrn und seinen Architekten auch bei bauordnungsrechtlichen Verfahren als Fachplaner und Beliehener Unternehmer. So fertigt er z.B. den Amtlichen Lageplan zur Projektplanung und zum Baugesuch, zur Grundstücksteilung und zur Baulasterklärung an, untersucht Grundstücksgrenzen, steckt Gebäude ab und stellt öffentlich beglaubigte Nachweise hierzu aus, wie sie von den kommunalen Bauaufsichtsbehörden gefordert werden.

Die intensive Nutzung knapp gewordenen Grund und Bodens macht es für Planung, Verwaltung und Recht notwendig, die Kompetenz des ÖbVI noch stärker in das Baugeschehen einzubeziehen.

Dieses dem Bauherrn zu vermitteln, dem Gesetzgeber zu verdeutlichen, dem Rechtsprechenden und der Verwaltung im Detail aufzuzeigen und dem Entwurfsverfasser und Kollegen zu erläutern, sieht die Kommission Baurecht als ihre Aufgabe.

Neben Stellungnahmen zum aktuell politischen und administrativen Geschehen leistet die Kommission auch ihren Beitrag z.B. für den Spiegel-Ausschuß der Ingenieurkammer Bau.

Die Kommission arbeitet eng mit der entsprechenden Kommission des BDVI-Bund zusammen, wenn es um bundesrechtliche Regelungen zum Baugesetzbuch u.a. geht, wie z.B. der ÖbVI als Ersteller der Bebauungsplangrundlagen, als Berater bei der Grundstücksausnutzung nach Grundstücksteilung oder als Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses u.v.m.

BERUFSBILDUNG


FLURBEREINIGUNG

Gebührenkommission NRW
Die Gebührenkommission der LG NRW befasst sich in der Hauptsache mit den landeseinheitlich geregelten Gebühren für hoheitliche Vermessungs- leistungen. Auch die durch Bundesgesetz vorgegebene Honorarordnung (HOAI) für die Regelung der Honorare für nicht hoheitliche Vermessungsleistungen beschäftigt die Kommission.
Die aktive Mitgestaltung neuer Gebührenregelungen (z.B. in der Arbeitsgruppe "Vermessungsgebühren" im Innenministerium NRW), die landeseinheitliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften und viele andere Dinge am Rande des Vermessungskostenrechts bedürfen der intensiven Bearbeitung innerhalb der Kommission.
Die Kommissionsarbeit erfordert eine umfassende Beschäftigung mit der gesamten Kostenmaterie. Die erzielten Ergebnisse münden in konkrete positive Regelungen wie der einheitlichen Kostenordnung für die im Land NRW tätigen ÖbVI (ÖbVermIngKO NRW).

TECHNISCHE KOMMISSION

Vermessungsrecht
Das öffentliche Vermessungsrecht setzt den Rahmen, in dem der ÖbVI sich mit seiner täglichen Arbeit bewegt, soweit sie die hoheitliche Tätigkeit zum Gegenstand hat. Der BDVI als Berufsvertretung der ÖbVI soll gemäß der Berufsordnung gehört werden, wenn Rechtsverhältnisse geregelt werden, von denen die ÖbVI betroffen sind. Er hat als Berufsverband ebenso die Pflicht, von sich aus tätig zu werden, wenn dies im Interesse seiner Mitglieder geboten erscheint. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich der BDVI seiner Kommission "Vermessungsrecht". In ihr werden grundsätzliche Berufsfragen diskutiert und Vorschläge und Stellungnahmen im Detail erarbeitet.